Mehr Geld in der Zeitarbeit durch neuen Tarifabschluss ab 01.04.2020

Berlin Zeitarbeit - Es gibt mehr Geld für die Zeitarbeitnehmer in Deutschland. Die
Tarifentgelte in der Zeitarbeit steigen im Westen in drei Schritten. Die
erste Erhöhungsstufe wird zum 1. April 2020 in Höhe von 1,9 % fällig.

Die weiteren Erhöhungsstufen finden statt zum 1. April 2021 (+ 3,0 %)
und zum 1. April 2022 (+ 4,1 %). Im Osten findet die erste
Erhöhungsstufe ebenfalls zum 1. April 2020 um 2,31 % in der Entgeltstufe
1 und 3 % in allen weiteren Entgeltgruppen statt. Die weiteren
Erhöhungsschritte sind zum 1. Oktober 2020 (+ 2,2%) sowie eine
Anpassungsstufe zum 01.04.2021 von durchschnittlich 7,1 %. Damit
gleichen sich die Ost-Löhne in der Zeitarbeit an die Westlöhne an. Die
vereinbarte Entgelterhöhung zum 1. April 2022 (+ 4,1 %) findet somit
einheitlich in beiden ehemals getrennten Tarifgebieten statt. Die Monate
Januar bis März 2020 laufen als Nullmonate. Der Tarifvertrag ist
erstmals kündbar zum 31.12.2022.
Für die Mitarbeiter gibt es ab 1.1.2021 zudem Erhöhungen beim
Urlaubsanspruch sowie beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Das ist das
Ergebnis der Tarifverhandlungen zwischen der arbeitgeberseitigen
Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) und der DGB-Tarifgemeinschaft,
die am Mittwochvormittag nach einem 24-stündigen Verhandlungsmarathon
zu Ende gegangen sind. In der VGZ sind die beiden großen
Arbeitgeberverbände der Zeitarbeit, der Interessenverband Deutscher
Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) und der Bundesarbeitgeberverband der
Personaldienstleister (BAP) zusammengeschlossen.

Der Verhandlungsführer der VGZ, der stellvertretende
iGZ-Bundesvorsitzende Sven Kramer, betont, man sei mit dem Abschluss bis
an die Schmerzgrenze gegangen: „In dieser Tarifrunde war es die
besondere Herausforderung, materielle Rahmenbedingungen, wie Urlaub,
Eingruppierungen und Arbeitszeitkonten gemeinsam mit der Entgeltfrage zu
verhandeln. Dabei sind wir den Gewerkschaften bei ihren
Entgeltforderungen soweit entgegen gekommen, wie es die derzeitige
wirtschaftliche Lage zulässt.“

Uwe Beyer, stellvertretender VGZ-Verhandlungsführer und
BAP-Vorstandsmitglied, beurteilt „den Abschluss als einen, der die
Branche angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Rand- und
Rahmenbedingungen wirklich fordert. Auf der anderen Seite gibt er uns
auch wieder drei Jahre Planungssicherheit, was angesichts der
gegenwärtigen und zukünftigen Unsicherheitsfaktoren von großem Wert
ist.“

Die Tarifvertragsparteien haben eine Erklärungsfrist bis zum 12.
Februar 2020 vereinbart. Detaillierte Informationen zu den Ergebnissen
des Tarifabschlusses (Entgelttabellen ab 1.4.2020, Urlaubstage
etc.) finden Sie nach Ablauf der Erklärungsfrist unter Tarifverträge.


Quelle: https://www.personaldienstleister.de/presse/aktuel...

0