Bundestag beschließt neues Jobprogramm für Langzeitarbeitslose – Personaldienstleister sind Vorreiter bei der Wiederintegration von Menschen in den Arbeitsmarkt

Ludwigsburg Zeitarbeit - Der Deutsche Bundestag hat heute das „Teilhabechancengesetz“
der Bundesregierung beschlossen, der verschiedene Unterstützungs- und
Betreuungsangebote für langzeitarbeitslose Menschen vorsieht.

Durch einen öffentlich geförderten Arbeitsmarkt, der zunächst bis
Ende 2024 befristet ist, soll diesen ein leichterer Wiedereinstieg ins
Berufsleben ermöglicht werden.

Das Gesetz beinhaltet die Einführung des neuen Instruments „Teilhabe
am Arbeitsmarkt“ in das SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch) für
Personen, die in den vergangenen acht Jahren mindestens sieben Jahre
Arbeitslosengeld (ALG) II bezogen haben. Es umfasst einen
Lohnkostenzuschuss von 100 Prozent zum Mindestlohn in den ersten beiden
Jahren. In jedem weiteren Jahr wird dieser Zuschuss dann um zehn
Prozentpunkte gekürzt. Die maximale Förderdauer beträgt dabei fünf
Jahre.

Das zweite, neu gefasste Instrument im SGB II mit dem Titel
„Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ soll eine Rechtsgrundlage für
einen neuen Lohnkostenzuschuss schaffen. Es richtet sich an
ALG-II-Bezieher, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind.
Gefördert werden soll auch hier sozialversicherungspflichtige
Beschäftigung, für die es im ersten Jahr einen Lohnkostenzuschuss in
Höhe von 75 Prozent und im zweiten Jahr von 50 Prozent des gezahlten
Lohnes gibt. Vorgesehen ist außerdem eine Nachbeschäftigungspflicht des
Arbeitgebers in den ersten sechs Monaten nach Ende der Förderung.

Unabhängig von diesem neuen Gesetz spielen Personaldienstleister
bereits seit geraumer Zeit eine wichtige Rolle beim Wiedereinstieg von
Langzeitarbeitslosen ins Berufsleben. Thomas Hetz, Hauptgeschäftsführer 

des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP),
betont: „Die Zeitarbeitsbranche hat in den vergangenen Jahren immer
wieder ihre Integrationsleistung für Menschen unter Beweis gestellt, die
es am Arbeitsmarkt schwer haben, und stellt eine konkrete
Beschäftigungsperspektive für sie dar.“ Aktuelle Zahlen der
Bundesagentur der Arbeit (BA) belegen, dass 67 Prozent (484.000) der neu
abgeschlossenen Zeitarbeitsverhältnisse im ersten Halbjahr 2017 mit
Personen geschlossen wurden, die direkt zuvor keine Beschäftigung
ausübten. Bei gut einem Viertel (135.000) endete die letzte
Beschäftigung bereits vor mindestens einem Jahr oder sie waren zuvor
noch nie beschäftigt.

Zudem bleiben Zeitarbeitskräfte, die ihre Arbeitslosigkeit durch
Zeitarbeit beenden konnten, in der überwiegenden Mehrheit in
sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. Laut Statistiken der BA
gelingt einem Großteil der ehemals Arbeitslosen ein nachhaltiger Zugang
zum Arbeitsmarkt: 65 Prozent der vorher Arbeitslosen waren auch nach
zwölf Monaten nach ihrer Beschäftigungsaufnahme in der Zeitarbeit
sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Dabei wechselt eine
nennenswerte Zahl aus dem Personenkreis der vorher Arbeitslosen aus der
Arbeitnehmerüberlassung zu einem anderen Arbeitgeber. Nach Angaben der
BA waren 42 Prozent nach zwölf Monaten in einer anderen Branche
beschäftigt. Diese Personen konnten sich offensichtlich bei einem
Personaldienstleister beweisen und so eine ebenfalls
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung außerhalb der
Zeitarbeitsbranche finden. Die Chancen stehen also für
Langzeitarbeitslose gut, dass sie mittels Zeitarbeit einen nachhaltigen
und andauernden Zugang zum Arbeitsmarkt bekommen.


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