08/11/2018 von hsi personaldienste
Bundestag beschließt neues Jobprogramm für Langzeitarbeitslose – Personaldienstleister sind Vorreiter bei der Wiederintegration von Menschen in den Arbeitsmarkt
Ludwigsburg Zeitarbeit - Der Deutsche Bundestag hat heute das „Teilhabechancengesetz“
 der Bundesregierung beschlossen, der verschiedene Unterstützungs- und 
Betreuungsangebote für langzeitarbeitslose Menschen vorsieht.
Durch einen öffentlich geförderten Arbeitsmarkt, der zunächst bis 
Ende 2024 befristet ist, soll diesen ein leichterer Wiedereinstieg ins 
Berufsleben ermöglicht werden. 
Das Gesetz beinhaltet die Einführung des neuen Instruments „Teilhabe 
am Arbeitsmarkt“ in das SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch) für 
Personen, die in den vergangenen acht Jahren mindestens sieben Jahre 
Arbeitslosengeld (ALG) II bezogen haben. Es umfasst einen 
Lohnkostenzuschuss von 100 Prozent zum Mindestlohn in den ersten beiden 
Jahren. In jedem weiteren Jahr wird dieser Zuschuss dann um zehn 
Prozentpunkte gekürzt. Die maximale Förderdauer beträgt dabei fünf 
Jahre.
Das zweite, neu gefasste Instrument im SGB II mit dem Titel 
„Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ soll eine Rechtsgrundlage für 
einen neuen Lohnkostenzuschuss schaffen. Es richtet sich an 
ALG-II-Bezieher, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind. 
Gefördert werden soll auch hier sozialversicherungspflichtige 
Beschäftigung, für die es im ersten Jahr einen Lohnkostenzuschuss in 
Höhe von 75 Prozent und im zweiten Jahr von 50 Prozent des gezahlten 
Lohnes gibt. Vorgesehen ist außerdem eine Nachbeschäftigungspflicht des 
Arbeitgebers in den ersten sechs Monaten nach Ende der Förderung.
Unabhängig von diesem neuen Gesetz spielen Personaldienstleister 
bereits seit geraumer Zeit eine wichtige Rolle beim Wiedereinstieg von 
Langzeitarbeitslosen ins Berufsleben. Thomas Hetz, Hauptgeschäftsführer 
des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP),
 betont: „Die Zeitarbeitsbranche hat in den vergangenen Jahren immer 
wieder ihre Integrationsleistung für Menschen unter Beweis gestellt, die
 es am Arbeitsmarkt schwer haben, und stellt eine konkrete 
Beschäftigungsperspektive für sie dar.“ Aktuelle Zahlen der 
Bundesagentur der Arbeit (BA) belegen, dass 67 Prozent (484.000) der neu
 abgeschlossenen Zeitarbeitsverhältnisse im ersten Halbjahr 2017 mit 
Personen geschlossen wurden, die direkt zuvor keine Beschäftigung 
ausübten. Bei gut einem Viertel (135.000) endete die letzte 
Beschäftigung bereits vor mindestens einem Jahr oder sie waren zuvor 
noch nie beschäftigt. 
Zudem bleiben Zeitarbeitskräfte, die ihre Arbeitslosigkeit durch 
Zeitarbeit beenden konnten, in der überwiegenden Mehrheit in 
sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. Laut Statistiken der BA 
gelingt einem Großteil der ehemals Arbeitslosen ein nachhaltiger Zugang 
zum Arbeitsmarkt: 65 Prozent der vorher Arbeitslosen waren auch nach 
zwölf Monaten nach ihrer Beschäftigungsaufnahme in der Zeitarbeit 
sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Dabei wechselt eine 
nennenswerte Zahl aus dem Personenkreis der vorher Arbeitslosen aus der 
Arbeitnehmerüberlassung zu einem anderen Arbeitgeber. Nach Angaben der 
BA waren 42 Prozent nach zwölf Monaten in einer anderen Branche 
beschäftigt. Diese Personen konnten sich offensichtlich bei einem 
Personaldienstleister beweisen und so eine ebenfalls 
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung außerhalb der 
Zeitarbeitsbranche finden. Die Chancen stehen also für 
Langzeitarbeitslose gut, dass sie mittels Zeitarbeit einen nachhaltigen 
und andauernden Zugang zum Arbeitsmarkt bekommen.