AÜG-Regulierungen von allen ungewollt

Zeitarbeit Nürtingen - „Die Zeitarbeit ist Kummer gewohnt“, stellte jetzt die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) mit Blick auf die Auswirkungen der Reform des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) fest.

Einen „deutlichen Dämpfer“ erwarte die Zeitarbeitsbranche, analysierte die Zeitung auf Basis der Ergebnisse einer Lünendonk-Untersuchung. Für 2018 werde eine Stagnation
der Zeitarbeitnehmerzahl erwartet. „Früher galt einmal: Wenn die Wirtschaft wächst, wächst auch die Zahl der Zeitarbeitnehmer in Deutschland", erklärte Hartmut Lüerßen von Lünendonk gegenüber der FAZ. Diese Regel scheine nun außer Kraft gesetzt zu sein.

Hoher Verwaltungsaufwand
Hauptstörfaktoren seien die Regelung zum Equal Pay nach neun Monaten – also die Gleichbezahlung der Zeitarbeitnehmer im Vergleich zu den Stammmitarbeitern – und die
Begrenzung der Überlassungsdauer auf 18 Monate. Kritisiert werde dabei in erster Linie die überaus starke Zunahme des Verwaltungsaufwandes.
Hauptargument: Weil nicht genau definiert sei, welche Bestandteile in den Lohn mit hineinzählen, sei es nahezu unmöglich, Equal Pay rechtssicher abzuwickeln. Jeder Einsatzbetrieb müsse nun umfangreiche Fragebögen ausfüllen. Dieter Traub, Geschäftsführer des iGZ-Mitgliedsunternehmens Orizon, äußerte dazu: „Es sind aber auch gar nicht alle Kunden bereit, uns ihre Lohnstruktur offenzulegen."

Erstes Schlaglicht

Laut Lünendonk-Studie wurden 47 Prozent der Zeitarbeitnehmer beim gleichen Kunden weiterbeschäftigt und 17 Prozent vom Kunden übernommen. 28 Prozent seien allerdings in andere Betriebe versetzt worden. Rund sieben Prozent wurden entlassen, weil die Zeitarbeitsunternehmen keine Anschlussbeschäftigung für sie fanden. Die Zahlen böten ein erstes Schlaglicht auf die Auswirkungen der Regulierung, analysierte Lüerßen die Ergebnisse.

18 Monate ungewollt
Ein noch größeres Hemmnis als Equal Pay für die Zeitarbeit sei aber die Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten. Niemand habe das gewollt. Die Zeitarbeitnehmer nicht, die froh seien, wenn sie in einem attraktiven Unternehmen eingesetzt sind, und auch die Kunden nicht, nicht einmal die Betriebsräte, so die FAZ. Diese Regelung treffe
diejenigen am meisten, die sie eigentlich schützen solle: die Zeitarbeitnehmer. Die Wirtschaft lasse sich damit jedenfalls nicht zwingen, mehr Menschen im eigenen Betrieb fest anzustellen.

Konkrete Auswirkungen
Die konkreten Auswirkungen seien ab erst ab Oktober feststellbar, wenn die 18-Monatsregelung für die ersten Zeitarbeitnehmer greife. Die Metall- und Elektroindustrie habe dagegen bereits festgelegt hat, dass in ihren Unternehmen mit der Zustimmung eines Betriebsrats ein Maximum von 48 Monaten gelten kann.


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